Öffnungszeiten

Der Markt findet am und im Bürgerhaus in 57632 Flammersfeld statt. Der Markt ist für Besucher am Samstag, 12. Oktober 2019 von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

 

Höhere Gewalt

Sollte die Veranstaltung aus zwingenden Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden können, so bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche.

Der Vertrag kommt nur zustande, wenn die Genehmigung für die Veranstaltung von Gemeinde und Landkreis erteilt ist. Der Aussteller kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters aus seinem Vertrag entlassen werden.

 

Zulassung, Platzzuweisung, Standplätze

Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Aussteller und die Platzzuweisung in der Reihenfolge der Anmeldungen, dem Platzangebot/-bedarf, der Planungssicherheit und nach Ausgewogenheit des Produktangebots verschiedener Branchen. Wir werden Ihnen Ihre Teilnahme umgehend per E-Mail bestätigen.

Besondere Wünsche der Aussteller bezüglich des Standplatzes werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Ausstellungstische werden vom Aussteller selbst gestellt.

Für Dekoration und sonstiges Zubehör zur Präsentation der Waren ist der Aussteller zuständig. Für entstandene Schäden haftet der Aussteller.

 

Auf- und Abbautermine

Der Aufbau bzw. die Einrichtung der Stände ist grundsätzlich am Samstag den 12.10.2019

ab 07:00 Uhr möglich. Alle Aufbauarbeiten sowie Belegung und Einrichtung der Stände müssen bis spätestens um 10:00 Uhr beendet sein. Der Abbau muss bis spätestens Samstag, den 12.10.2019 um 20:00 Uhr beendet sein. Sollte ein früherer Aufbau oder ein späterer Abbau nötig sein, bitten wir um frühzeitige Rücksprache mit dem Veranstalter.

 

Gema

Für durch Aktivitäten auf dem Stand anfallende Gema-Gebühren ist der Aussteller selbst verantwortlich.

 

Sicherheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ist jeder Aussteller und Teilnehmer jedweder Art selbst verantwortlich.

Aussteller, die offenes Feuer (im Außenbereich) verwenden (Kerzen, Räucherkohle, Bunsenbrenner, etc.), sind verpflichtet für ausreichende Löschmittel (Feuerlöscher, Löschdecken…) zu sorgen.

 

Haftung

Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruht. Der Aussteller haftet für sich und seine Produkte; ebenso für jegliche verursachte Schäden am Veranstaltungsort.

Der Aussteller hat für die Bewachung und Versicherung seiner Ausstellungsgegenstände selbst zu sorgen, auch nach Marktende.

Beim Auf- und Abbau hat jeder Aussteller in besonderem Maße erhöht auf die Sicherheit seiner Waren zu achten.

 

Reinigung

Für die Reinigung des Standplatzes und der näheren Umgebung hat der Aussteller selbst zu sorgen. Die Müllentsorgung des von ihm anfallenden Mülls hat der Aussteller selbst zu übernehmen.

 

Speisen und Getränke

Speisen und Getränke dürfen generell nicht verkauft/ausgeschenkt/angeboten werden, bzw. nur nach Absprache mit dem Veranstalter.

 

Steuern

Die Abführung von Steuern und Mehrwertsteuer obliegt allein dem Aussteller

 

Aktionen und besondere Veranstaltungen

müssen vorher dem Veranstalter mitgeteilt und von diesem genehmigt worden sein, damit es nicht zu Überschneidungen kommt oder der Gesamtablauf beeinträchtigt wird. Prüfung und Haftung für rechtliche Zulässigkeit von Aktionen oder besonderen Veranstaltungen obliegen allein dem Aussteller.

 

Allgemeines

Die Zufahrt zum Bürgerhaus und muss während des Marktes und auch während der Auf- und Abbauphase UNBEDINGT frei bleiben.  Während der Aufbau-/Abbauphase ist es möglich, das Auto kurz abzustellen um Material ein/auszuladen. Wichtig dabei ist, dass der Zufahrtsweg für Feuerwehr IMMER frei bleibt.

 

Vertragsbedingungen

Die Standgebühren werden, fällig 2 Wochen vor Marktbeginn, in Rechnung gestellt.

Mit der Anerkennung der Ausstellungsbedingungen untersteht der Aussteller den vorstehenden Auflagen und Anordnungen. Etwaige Ansprüche gegen den Veranstalter sind noch während der Veranstaltung in Schriftform mitzuteilen und dann innerhalb von 14 Tagen nach Marktschluss mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen.

Der Aussteller akzeptiert mit der Unterzeichnung die Anmelde- und Teilnahmebedingungen und meldet sich verbindlich zum o.g. Markttermin an.

Weitere Informationen über
Dirk B. Fischer
Tel: 02685 – 987 40 30
E-Mail: markt@region-flammersfeld.de
Anmeldung-Regionalmarkt-2019 als PDF

 

Der Regionalmarkt wir von folgenden Sponsoren unterstützt: ( Stand 08.10.2019)

 

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