Nach ihrem Engagement bei der Durchführung des Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Mai, legte die Leistungsgemeinschaft im Raiffeisenland am 11.6.25 nach. „Als Gewerbeverein beschäftigt uns auch das Thema ‚Inklusion am Arbeitsplatz‘ und dazu bieten wir Informationsmöglichkeiten für unsere Mitglieder“, so Dirk Fischer, Vorsitzender der Leistungsgemeinschaft.

Die Teilnehmenden waren sowohl vor Ort im g.r.i.p.s.-Raum in Flammersfeld versammelt als auch über eine Konferenzschaltung zugeschaltet. Teils aus persönlichen, teils aus beruflichen Gründen mit dem Thema Inklusion in Kontakt, bereicherten alle die Runde mit Expertise und Erfahrungen.

Als Hauptreferent konnte Thomas Fritsch vom Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur in Altenkirchen gewonnen werden. Die Arbeitsagentur ist für einen Teil der Fördermöglichkeiten zur besseren Inklusion von Menschen mit Behinderungen zuständig. Weitere Förderprogramme sind bei den Integrationsämtern, sowie der Rentenkasse angesiedelt, je nach Fallkonstellation auch können auch die BG oder die Krankenkassen zuständig sein. Das macht eine Antragstellung zwar nicht unbedingt leichter, mit der richtigen Beratung ist das aber machbar.

Zunächst stellte Herr Fritsch einige Förderprogramme vor. „Eines der großen Probleme bei der Inklusion ist die Unsicherheit der Arbeitgeber*innen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen.“, stellte Fritsche heraus. Viele Programme der Arbeitsagentur zielen daher darauf ab, diese durch persönliche Erfahrungen bei minimalem finanziellem Risiko abzubauen. Von Ausbildungszuschüssen über Probebeschäftigung und befristete Verträge gibt es zahlreiche Möglichkeiten auszuprobieren, ob Angestellte zum Betrieb passen oder nicht.

Der Fachkräftemangel erfordert ein generelles Umdenken bei der Angestelltensuche. Bewerbende, die perfekt ins bestehende Arbeitsumfeld passen, gibt es kaum noch. Vielmehr muss sich das Arbeitsumfeld an die Arbeitnehmenden anpassen. Flexiblere Arbeitszeiten, Sprachkurse, Schulungsangebote und eben auch Barrierefreiheit in den Betrieben können den Bewerbenden-Pool stark vergrößern und erhöhen die Chance, dass eine Stelle gut besetzt wird, deutlich.

Während sich viele Unternehmen damit (noch) schwertun, ist die öffentliche Hand in Sachen Inklusion schon erfahrener. So berichtet der Arbeitssicherheitsbeauftragte Sebastian Engelhardt von der Hochschule in St. Augustin, wie dort die Barrieren nach und nach schwinden.

„Wenn jemand mit einer Einschränkung eingestellt wird, dann richten wir den Arbeitsplatz und die Zuwege in Absprache mit dem Betroffenen ein.“ erklärt er. Angefangen mit barrierefreien Dokumenten, über Rollstuhlrampen, Blindenleitsystem und Schulungen der Mitarbeitenden entwickelt sich die Hochschule so immer weiter. Solche Umbaumaßnahmen werden ebenfalls gefördert und verbleiben natürlich dauerhaft im Gebäude.

Die Teilnehmenden tauschten sowohl allgemeine Informationen als auch persönliche Erfahrungen und Einzelfallbeispiele aus. Es wurde deutlich, dass durch gezielte Förderungen und eine offene Haltung Unternehmen nicht nur ihre Personalbasis erweitern, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen können. Herr Fritsch und Herr Engelhardt sind jedenfalls bereit, jederzeit beratend zur Seite zu stehen und freuen sich über Interesse. Und auch die übrigen Teilnehmenden werden zukünftig als gut informierte Multiplikatoren über mögliche Hilfestellungen bei der Einstellung von Arbeitnehmenden mit Behinderung tätig sein.

Veranstaltungen der Leistungsgemeinschaft werden regelmäßig in der Tagespresse, sowie über Instagram und Facebook angekündigt.